Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Glöckl Gastro Group GmbH
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden bei allen Verträgen der Glöckl Gastro Group GmbH automatisch Anwendung.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden in einer der Filialen oder Büroräumlichkeiten der Glöckl Gastro Group GmbH oder per E-Mail/Fax, Telefon oder die Homepage zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Die Glöckl Gastro Group GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Glöckl Gastro Group GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Glöckl Gastro Group GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Glöckl Gastro Group GmbH auftreten, wird die Glöckl Gastro Group GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Glöckl Gastro Group GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen die Glöckl Gastro Group GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs-Frist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Glöckl Gastro Group GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunden ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Glöckl Gastro Group GmbH zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4. Rechnungen der Glöckl Gastro Group GmbH sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Glöckl Gastro Group GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Glöckl Gastro Group GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
5. Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Glöckl Gastro Group GmbH aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Glöckl Gastro Group GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen/telefonischen Zustimmung der Glöckl Gastro Group GmbH. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Glöckl Gastro Group GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen der Glöckl Gastro Group GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Glöckl Gastro Group GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Glöckl Gastro Group GmbH berechtigt, 50% des entgangenen Umsatzes laut Bestellung in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 90% des Umsatzes.
Rücktritt der Glöckl Gastro Group GmbH
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, ist die Glöckl Gastro Group GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist die Glöckl Gastro Group GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere von der GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Die Glöckl Gastro Group GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Auftrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.
3. Bei berechtigtem Rücktritt der GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Catering
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss spätestens fünf Werktage/ 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn der Glöckl Gastro Group GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die GmbH und bildet die Rechnungsgrundlage.
2. Die Preise der Cateringangebote gelten nur bei Abholung, die Auslieferung wird separat berechnet und im Angebot mitgeteilt.
3. Lieferausfall durch höhere Gewalt bildet keinen Rechtsanspruch auf Lieferung und Entschädigung.
4. Bei Anlieferung ist eine Toleranz von 30 Minuten früher/später einzukalkulieren. Bei weiteren Verspätungen verpflichtet sich die Glöckl Gastro Group GmbH, den Besteller telefonisch zu informieren.
5. Bei geliehener Ware, gehen Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen zu Lasten des Kunden. Dies wird mit dem Widerbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
6. Die Preise des Angebotes können ohne vorherige schriftliche Ausführung der Glöckl Gastro Group GmbH bei einer Veränderung der Teuerungsrate im Vergleich zum Abschluss des Vertrages nach oben entsprechend der Teuerungsrate oder der tatsächlichen Teuerung durch Lieferanten anpassen.
7. Für das Personal sind folgende Zuschläge zusätzlich zu leisten, diese müssen nicht extra im Angebot / Vertrag aufgeführt werden.
Sollten zum Erfüllungstag die Zuschläge angepasst sein, gilt die dann gültige Fassung.
Zusätzliche Mietbedingungen
I. Barkaution
Die Glöckl Gastro Group GmbH ist berechtigt, vor Überlassung der Mietsache eine Barkaution in Höhe von 30% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden voraussichtlichen Mietzinses vom Mieter zu verlangen, die Zug-um-Zug gegen Überlassung der Mietsache auszuhändigen ist. Die Barkaution ist nicht zu verzinsen. Die Barkaution ist von der Glöckl Gastro Group GmbH nicht getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen
II. Überlassung an Dritte und Auslandsnutzung, Rückgabe
II. a. Der Mieter darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher Zustimmung von der Glöckl Gastro Group GmbH Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder ins Ausland verbringen.
II. b. Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von der Glöckl Gastro Group GmbH der Mietvertrag nicht.
III. Entschädigung bei verspäteter Rückgabe, Vertragsstrafe
III. a. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann die Glöckl Gastro Group GmbH für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Das Recht der Glöckl Gastro Group GmbH, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Während der Dauer der Vorenthaltung ist der Mieter auch ohne Verschulden für den Schaden gegenüber der Glöckl. GmbH verantwortlich, der dadurch entsteht, dass die Mietsache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grund vom Mieter nicht herausgegeben werden kann.
V. Pflichten des Mieters
V a. Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise von der Glöckl Gastro Group GmbH in Bezug auf die Mietsache sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache darf nur von Fachpersonal aufgebaut und bedient werden.
V. b. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
V. c. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter unverzüglich die Glöckl Gastro Group GmbH hiervon in Kenntnis zu setzen.
V. d. Der Mieter ist darüber informiert, dass er eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro für Gegenstände die durch die Glöckl Gastro Group GmbH versichert sind zu tragen hat.
VI. Haftung des Mieters
VI. a. Der Mieter haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Haftungszeitraum ist der Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache. Der Mieter hat die Bewachung der Mietsache außerhalb verschlossener Räum sicher zu stellen.
VI. b. Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich wäre.
VII. Gewährleistung der Glöckl Gastro Group GmbH
VII. a Die Glöckl Gastro Group GmbH leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird oder individualvertraglich Garantiebestimmungen vereinbart worden sind.
VII. b. Die verschuldensunabhängige Haftung von der Glöckl Gastro Group GmbH für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss wird ausgeschlossen. Die Glöckl Gastro Group GmbH haftet für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss nur, wenn die Glöckl Gastro Group GmbH den Mangel zu vertreten hatte oder den Mangel kannte. Der Mieter trägt in diesem Fall die Beweislast, dass die Glöckl Gastro Group GmbH diesen anfänglichen Mangel zu vertreten hatte bzw. dass der Glöckl Gastro Group GmbH dieser anfängliche Mangel bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen ist.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.